Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen


§1. Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller abweichende Bedingungen verwendet. Anderslautende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners sind nur wirksam , wenn sie von Alternative Technologien (nachfolgend AT genannt) schriftlich bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von AT.

§2. Angebot

§2.1 Die Angebote von AT sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von AT zustande. Gehören zu dem Angebot Zeichnungen, Abbildungen, Maß- bzw. Gewichtsangaben usw. sind geringfügige oder handelsübliche Abweichungen und Abänderungen möglich, sodaß sie daher nur annähernd gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen und Zeichnungen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist nicht zulässig.

Wir behalten uns vor für Beratungs- und Präsentationsgespräche auf Einladung des Kunden, dieses mit entsprechenden Aufwandspauschalen zu berechnen. Wir behalten uns an dem Kunden überlassene Unterlagen und Zeichnungen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist nicht zulässig.

§2.2 AT ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepaßte. Zubehörteile zu liefern, soweit dadurch die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird.

§2.3 Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

§2.4 An unser Angebot sind wir längstens 3 Monate ab Angebotsdatum gebunden.

§3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

§3.1 Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.

§3.2 Es gelten folgende Zahlungsbedingungen für Deutschland : Bei schriftlicher Auftragsbestätigung von AT 50% der Auftragssumme, 40% nach schriftlicher Lieferbereitstellungsanzeige, 10% nach Inbetriebnahme, spätestens 8 Wochen nach Auslieferung.

§3.3 Für Lieferungen und Installationen von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken innerhalb Deutschlands gelten gesonderte Zahlungsbedingungen.

§3.4 Für Lieferungen und Leistungen außerhalb Deutschlands gelten gesonderte AGB`s

§3.5 Bei Überschreitung der Zahlungstermine in § 3.2 steht AT ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Zinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Gegenüber Kaufleuten werden ab Rechnungsstellung ggf. vereinbartem Fälligkeitstag und Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft nach § 353 HGB vorliegt. Zinsen werden sofort zur Zahlung fällig.

§3.6 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftiger festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

§3.7 Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht AT das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise weiter das Recht, die Ausführung des Auftrags zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall ist AT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht dem Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch zu. AT erhält jedoch volle Bezahlung der erbrachten Leistungen und hat einen Anspruch auf Zahlung von   30 % des Preises der noch nicht erbrachten Leistungen.

§3.8 Unsere vertraglichen Forderungen werden insgesamt sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer anderer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren wurden bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. AT ist berechtigt, in den o.g. Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten. 

§4. Lieferungen

§4.1 Das Recht der Teilieferung und deren Fakturierung bleibt AT ausdrücklich vorbehalten. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

§4.2 Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt werden. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandfertiger Ware aus Gründen, die nicht von AT zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

§4.3 Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, Streik, Aussprerrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, ist AT berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Kunden Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht es frei – das Recht zu – auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist. Diese Bedingungen gelten auch unter obigen Umständen bei Unterlieferung

§4.4 Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen, mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten wird.

§4.5 Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von AT nachzuweisen.

§5. Gewährleistung

§5.1 Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen.

§5.2 Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserungen oder Ersatzlieferung kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

§5.3 Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, daß Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn evtl. ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mängelfolgeschäden. Für fehlende Produktionsbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienunsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.

§5.4 Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.

5.5 Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.

§6. Abnahme und Gefahrenübergang

§6.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung gilt die Abnahme als erfolgt.

§6.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§6.3 die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übernahme des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von uns benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über.

§6.4  Der Versand erfolgt zu Lasten des Bestellers, sofern nicht ausdrücklich frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

§6.5  Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten übernommen.

§7.   Eigentumsvorbehalt

§7.1  Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von AT bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem abgeschlossenen Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Dies gilt auch für Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen.

§7.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Lieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form.Bei Zugriffen Dritter auf die Lieferung hat der Kunde auf das Eigentum von AT hinzuweisen AT unverzüglich umfassend zu unterrichten. Hierbei hat der Dritte die Rechte von AT zu berücksichtigen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

§7.3 Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für AT ohne Verpflichtung. 

§7.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von AT. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit AT benutzt werden und nicht weiter veräußert werden.

§7.5 Wird die gelieferte Ware oder Leistung weiterveräußert (außer 7.4), so tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an AT ab. Wir sind berechtigt, und der Besteller auf unser Verfangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich mitzuteilen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen seines Kunden vorzubehalten.

§8. Abschließende Bedingungen

§8.1 Die Vertragsrechte des Kunden sind ohne Zustimmung von AT nicht übertragbar.

§8.2 Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.

§8.3. Der Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma. Soweit der Besteller Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Steitigkeiten der Sitz von AT.

§8.4 Das Vertragsrecht unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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